Verwalterwechsel für Wohnungseigentümergemeinschaften in Rhein-Main
Die meisten Gemeinschaften bleiben zu lange bei einer Verwaltung, mit der sie unzufrieden sind – aus Sorge vor dem Aufwand. Wir nehmen Ihnen diesen Aufwand bis auf den Beschluss ab. Mit einem bewährten Ablauf, den wir seit Jahren routiniert umsetzen.
Beschlussvorlage ansehenIhre Aufgabe
Ein Tagesordnungspunkt in Ihrer Eigentümerversammlung. Sie müssen ihn nicht selbst formulieren: Wir stellen Ihnen einen Musterbeschluss und einen Ablaufplan für Beiräte zur Verfügung und begleiten Sie bis zur Abstimmung.
Vorlage ansehenUnsere Aufgabe
Ein standardisierter Übernahmeprozess, den wir digital nachverfolgen. Die Unterlagen holen wir persönlich bei der alten Verwaltung ab und nehmen sie erst in Empfang, wenn sie vollständig sind.
Vorlage ansehen1.600
Betreute Wohneinheiten in der Region
150+
Eigentümergemeinschaften in der Verwaltung
30 Mio. €
verwaltetes Vermögen unserer Gemeinschaften
2 Werktage
Ø Rückmeldezeit auf Ihre Anliegen
29,50 – 49,50 €
brutto je Einheit und Monat
Ein Wechsel beginnt selten mit einem großen Vorfall.
Es sind fast immer dieselben Punkte, die sich über Jahre summieren, bis eine Gemeinschaft genug hat. Diese hier hören wir am häufigsten, daneben steht, wie wir es halten.
So läuft der Wechsel
Ein Verwalterwechsel ist unkomplizierter, als die meisten Gemeinschaften denken.
Für Beiräte: Wir liefern Ihnen alle Unterlagen, die Sie für einen sauberen Beschluss und die Kommunikation an die Miteigentümer brauchen. Dazu gehört die Vertragsübersicht, die klar erklärt, wo unsere Zuständigkeit beginnt und wo sie endet.
Unverbindliche Objektbegehung und ein persönliches Gespräch. Wir hören zu, bevor wir ein Angebot machen.
Sie erhalten Vertragsentwurf, transparente Vergütungsüber-sicht und eine klare Leistungs-übersicht, alles verständlich erklärt.
Auf Wunsch stellen wir uns in Ihrer Eigentümerversammlung vor und beantworten Fragen direkt. Sie fassen den Beschluss.
Erstbegehung, Übernahme der Unterlagen und Einrichtung Ihrer Konten und ETG24-Zugänge. Wir kümmern uns um den Rest.
Warum wir die Unterlagen persönlich abholen: Zum Übergabetermin fahren immer zwei Personen – ein erfahrener Objektbetreuer und ein Buchhalter. Beide prüfen vor Ort, jeder in seinem Bereich, und wir nehmen die Unterlagen erst in Empfang, wenn sie vollständig sind. Fehlendes wird protokolliert und nachgefordert, bevor wir quittieren – denn wer unvollständige Unterlagen quittiert, hat später keine Handhabe mehr, und Ihre Gemeinschaft bezahlt die Lücke.
Ein einzelner Eigentümer kann keine Verwaltung abberufen, ein Beirat haftet für seine Prüfung. Beide Rollen brauchen deshalb etwas anderes von uns – hier bekommen Sie es.
Sie sind kein Beirat? Dann fangen Sie trotzdem an.
Das dürfen Sie jederzeit, und es verpflichtet niemanden. Ein Angebot in der Hand ist der Unterschied zwischen „ich bin unzufrieden" und einem Vorschlag, über den man abstimmen kann.
Meist kennt er die Probleme längst und wartet nur darauf, dass jemand anfängt. Sie geben ihm Angebot, Musterbeschluss und Ablaufplan an die Hand – mehr braucht es oft nicht.
Verlangen mehr als ein Viertel der Eigentümer in Textform eine Versammlung, muss sie einberufen werden (§ 24 Abs. 2 WEG).
Als Beirat
Auf Wunsch richten wir einen reinen Lesezugriff auf die Gemeinschaftskonten ein. Sie sehen jede Buchung, ohne verfügen zu können.
Alle Belege sind der jeweiligen Buchung zugeordnet. Die Prüfung läuft im Browser, in Ihrem Tempo – nicht an einem Nachmittag im Verwaltungsbüro.
Beiräte und auf Wunsch auch Eigentümer erhalten einen Zugang mit allen Unterlagen und Kontoauszügen – jederzeit nachvollziehbar.
Der häufigste Grund, warum ein Wechsel scheitert, ist ein Beschluss, der formal angreifbar ist. Wir haben deshalb einen Leitfaden erstellt, der den rechtssicheren Weg beschreibt – mit zwei fertigen Beschlussformulierungen. Hier sehen Sie den Anfang.
Zwei Wege im Vergleich: ordentliche Abberufung oder Abberufung mit fristloser Kündigung – mit Voraussetzungen, Mehrheiten, Kosten und Risiko
Ablauf für Beiräte in acht Schritten, von der Formulierung des Tagesordnungspunkts bis zum Übergabetermin
Musterbeschluss Weg A: ordentliche Abberufung ohne wichtigen Grund, zum Einsetzen und Vorlesen
Musterbeschluss Weg B: Abberufung und fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Checkliste für die Übergabe: Unterlagen, Konten, Vollmachten, Portalzugänge, Schlüssel, Zählerstände
Der schwierige Fall
Ohne Beschluss kommt Ihre Gemeinschaft weder an ihr Geld noch an ihre Unterlagen. Gerade dann ist der Beschluss der erste Schritt – nicht der letzte.
Es kommt vor, dass eine Verwaltung nicht mehr reagiert: keine Antwort, keine Herausgabe, kein Zugriff auf die Konten. Viele Gemeinschaften erstarren in dieser Lage, weil sie glauben, ohne Unterlagen könne niemand übernehmen. Das Gegenteil ist richtig. Solange keine neue Verwaltung bestellt ist, gibt es niemanden, der gegenüber Bank, Versicherung und Altverwaltung überhaupt handeln darf.
Wir haben solche Fälle mehrfach begleitet, gemeinsam mit Beiräten und Eigentümern, die ihre eigenen Unterlagen beigesteuert haben. Eine Gemeinschaft ist auch dann verwaltungsfähig, wenn die Altverwaltung nichts mehr herausgibt. Es dauert länger und es ist mehr Arbeit – aber es funktioniert.
Jede Verwaltung schreibt über sich selbst, dass sie zuverlässig ist. Deshalb nennen wir Ihnen lieber zwei Beiräte, die Sie direkt anrufen können – ohne uns im Raum. Wir betreuen über 150 Eigentümer-gemeinschaften im Rhein-Main-Gebiet: Nennen Sie uns Ihre Größen-ordnung, dann suchen wir bei Bedarf eine weitere vergleichbare Gemeinschaft als Gesprächspartner heraus.
Der Verwaltungsbeirat steht als Referenz zur Verfügung und beantwortet Ihre Fragen zur Zusammenarbeit, zur Abrechnung und zur Erreichbarkeit. Den Kontakt stellen wir auf Wunsch her.
Im Beirat dieser Gemeinschaft sitzt ein Hausverwalter im Ruhestand – jemand, der das Geschäft von innen kennt und die Verwaltung auch selbst hätte führen können. Er hat sich für uns entschieden. Ein besseres Urteil über unsere Arbeit gibt es aus unserer Sicht nicht.
Kostenlos & unverbindlich
Daniel Schwarz
Objektbegehungen
Rufen Sie ihn direkt an, bevor Sie irgendetwas ausfüllen. Ein Gespräch klärt in zehn Minuten mehr als jedes Formular und kostet Ihre Gemeinschaft nichts.
Nachricht senden
*Pflichtfelder
Ja. Die Bestellung eines Verwalters ist Sache der Eigentümerversammlung. Damit der Beschluss nicht anfechtbar wird, muss er als eigener Tagesordnungspunkt angekündigt und hinreichend bestimmt formuliert sein. Unsere Vorlage enthält dazu zwei fertige Formulierungen.
Das kann vorkommen, und wir sagen es lieber vorher. Nach § 26 Abs. 3 WEG endet der alte Verwaltervertrag spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Wird ohne wichtigen Grund abberufen, läuft die Vergütungspflicht in dieser Zeit grundsätzlich weiter. „Spätestens sechs Monate” ist allerdings eine Obergrenze, keine feste Dauer: Häufig lässt sich eine frühere einvernehmliche Beendigung vereinbaren. Liegt ein wichtiger Grund vor und wird zusätzlich fristlos gekündigt, endet die Vergütungspflicht sofort.
Dann übernehmen wir trotzdem. Wir fordern die Unterlagen formell heraus, richten die Konten neu ein und rekonstruieren die Buchhaltung gemeinsam mit Beirat und Eigentümern. Das ist Mehraufwand und wird gesondert abgerechnet, aber es funktioniert – wir haben es mehrfach gemacht. Wichtig ist: Ohne Beschluss kann niemand handeln, auch wir nicht.
Der Verwaltervertrag wird üblicherweise über drei Jahre geschlossen. Das Gesetz erlaubt bei einer Erstbestellung maximal drei Jahre, danach bis zu fünf (§ 26 Abs. 2 WEG). Unabhängig von der Laufzeit gilt: Ihre Gemeinschaft kann uns jederzeit durch einfachen Mehrheitsbeschluss abberufen – dieselbe Regel, die Ihnen jetzt den Wechsel ermöglicht, gilt auch gegenüber uns.
Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten Vertragsentwurf, Vergütungsübersicht und Leistungsübersicht, ohne dass daraus eine Verpflichtung entsteht.